Deine Feier in Mexiko
ESPITAS GmbH & Co. KG
Weimarische Straße 15f
99099 Erfurt
Zahlung
Eine Anzahlung ist nicht nötig. Ihre Zahlung erfolgt spätestens 7 Tage nach Rechnungserhalt (nur für Firmenkunden) oder am Abend der Veranstaltung in Bar oder per EC-Karte, Visa oder Mastercard. Alle Preise verstehen sich inklusive der MwSt. von 19%.
Stornierung
Der Anspruch des Restaurants beträgt bei Stornierung der Veranstaltung:
– bis 1 Monat vor Veranstaltungstermin
Ersatz von 66% des entgangenen Gesamtumsatzes.
– ab 7 (Werk)-Tage vor Veranstaltungstermin
Ersatz von 100% des entgangenen Gesamtumsatzes.
Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss bis spätestens 14 Tage vor
Veranstaltungsbeginn schriftlich übermittelt werden und gilt als verbindlich.
Bei nachträglicher Unterschreitung der Anzahl der Gäste wird automatisch die
ursprünglich vereinbarte Anzahl verrechnet.
Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass das
Restaurant dies zu verschulden hat, so hat das ESPITAS Restaurant Anspruch auf
Berechnung der Bereitstellungskosten, insbesondere Speisen.
Für Exklusivbuchungen eine ganzen Restaurants gilt:
Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss bis spätestens 1 Monat vor
Veranstaltungsbeginn schriftlich übermittelt werden und gilt als verbindlich.
Bei einer Unterschreitung der übermittelten Personenzahl am Tag der Veranstaltung muss eine Pauschale von 35€ pro Person die nicht anwesend ist bezahlt werden.
Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass das
Restaurant dies zu verschulden hat, so hat das ESPITAS Restaurant Anspruch auf
Berechnung der Bereitstellungskosten, insbesondere Speisen.
Für Gruppenbuchungen ab 20 Personen zum À la carte gilt:
Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss bis spätestens 14 Tage vor
Veranstaltungsbeginn schriftlich übermittelt werden und gilt als verbindlich.
Bei einer Unterschreitung der übermittelten Personenzahl am Tag der Veranstaltung muss eine Pauschale von 20€ pro Person die nicht anwesend ist bezahlt werden.
Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass das
Restaurant dies zu verschulden hat, so hat das ESPITAS Restaurant Anspruch auf
Berechnung der Bereitstellungskosten, insbesondere Speisen.
Stornierungsregeln im Sonderfall durch beschlossene Coronamaßnahme der Regierung:
Wenn ein Beschluss seitens der Regierung verordnet wird, bei derer die Veranstaltung nicht durchgeführt werden darf ist die Stornierung kostenfrei.
Ausschluss Sonderangebote
Sämtliche Sonderaktionen/ Sonderangebote des ESPITAS sind vom Vertrag ausgenommen.